Karlsruhe (dpa) - Eine Frau wählt 2017 einen Außenseiter-Kandidaten für den Bundestag, aber nach der offiziellen Auszählung hat er in dem Bezirk null Stimmen - vermutlich ein Fehler, trotzdem sieht das Bundesverfassungsgericht keine Versäumnisse. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen eine […] mehr

Kommentare

2Kluex09. Februar 2022
Naja, manches ist eben vernachlässigbar. Der Aufwand entspricht nicht dem Nutzen.
1DJBB09. Februar 2022
würfel dir deine eigene regeln... ?