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ich glaube ihr meint zwei verschiedene Dinge. @
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man muss sich bei dem letzten Wohnsitz als Wähler registrieren lassen in Deutschland. Dort kann man dann die entsprechenden Wahlscheine beantragen, das geht via Internet, zumindest bei den meisten Ämtern, und die Ämter schicken das dann auf Antrag an die Botschaften. Dann kann man sehr wohl, wie @
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gesagt hat, in der zuständigen Botschaft, in manchen Ländern auch in den Konsulaten, wählen. Über die Botschaften geht es halt wesentlich (2)