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36: Abgelenkt wird hier mit freiwilligen Ausreisen. Die Ausgangsthese war ja, dass, wer es aus eine, nichteuropäischen Land nach Deutschland geschafft hat, in aller Regel hier bleiben kann, selbst bei einem negativen Asylbescheid. Daran ändert auch eine freiwillige Ausreise nichts. Wenn wir jetzt unterstellen, dass die Schätzungen eine gesicherte Zahl darstellen, untermauert das sogar meine These, da freiwillige Ausreisen freiwillig sind, Abschiebungen jedoch nicht.