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"Der Begriff Sozialpartnerschaft bezeichnet das kooperative Verhältnis der Sozialpartner (vor allem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) mit dem Ziel, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und offene Konflikte einzudämmen." und auch bei sozialverträglichem Abbau kommt es drauf an, ob das über freiwillige Frühverrentung oder Vertragsauflösung funktioniert oder über Transfergesellschaften und ähnlichem.