
Hintergrund und Bedeutung des Urteils Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass Volkswagen seinen Mitarbeitern, die am 1. Januar 2025 ein Dienstjubiläum feiern, die Gratifikation nicht kürzen darf. Dies betrifft zwei konkrete Fälle, in
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