
Kassel (dpa) - Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden und müssen dann Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte ein entsprechendes Grundsatzurteil (AZ: B 14 AS 1/15 R). Damit ist eine vorzeitige Verrentung
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