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Das macht man im Schnellschuss, ein Anwalt würde einem sicher nicht dazu raten. @
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Bisher ist Bosbach nichts nachgewiesen, diejenigen, die sie beschuldigen, können keine Nachweise vorlegen, sie kann aber nachweisen, dass die Leistungen, für die sie Geld aus der Kasse genommen hat, erbracht wurden. Insofern sollte man sich mit voreiligen Schuldzuweisungen zurückhalten.