
Utting, 30.01.2026 (lifePR) - Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis weniger als 2.000 Euro brutto verdienen, profitieren von den Regelungen in der sogenannten Gleitzone beziehungsweise Übergangsbereich. Das gilt auch für Aktivrentner. Bei
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