Berlin (dts) - Nach dem Kabinettsbeschluss über das Asylpaket II wird in der CDU-Führung der Ruf nach weiteren Verschärfungen des Asylrechts laut. Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Thomas Strobl fordert, Asylbewerbern das unbefristete Aufenthaltsrecht künftig frühestens nach fünf Jahren und […] mehr

Kommentare

1jub-jub08. Februar 2016
EIn Aufenthaltsrecht sollte immer befristet werden und dann nach Ablauf geprüft werden, ob man denjenigen noch in Deutschland haben möchte oder nicht. Wer ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben möchte, sollte sich dann um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen, denn sonst gibt es dafür keinen Anreiz.