
Der derzeitige deutsche Rechtsrahmen zur Organspende erlaubt Spenden lediglich von Personen, die durch Hirntod versterben. Dieses Modell setzt voraus, dass der Kreislauf des Verstorbenen in einem engen Zeitfenster künstlich aufrechterhalten wird, um die lebenswichtigen Organe für die Transplantation
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