Berlin, 03.05.2021 (PresseBox) - Unternehmen können für gemischt genutzte Gebäude die Vorsteuer für Baukosten angeben, die für den gewerblichen Teil angefallen sind. Normalerweise gelten die Flächen als Aufteilungsmaßstab. Der Bundesfinanzhof lässt jetzt zudem die künftigen Mieteinnahmen als Maßstab ...