(lifepr) Düsseldorf, 27.08.2014 - Eine Fahrradfahrerin, die unter Missachtung der Vorfahrt eines Pkw links abbiegt und sodann mit dem Pkw kollidiert, muss Schadenersatz und Schmerzensgeld an den Autofahrer zahlen. Im konkreten Fall befuhr ein Autofahrer die Straße stadteinwärts. Die damals 20- ...