(lifepr) Düsseldorf, 01.07.2015 - Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich. Im vorliegenden Fall hatte sich die Steinumrandung eines Grabes an der hinteren Seite abgesenkt. Die beklagte Stadt forderte den ...