(lifepr) Stuttgart, 26.01.2015 - Wer an einen Angehörigen der Familie eine Wohnung vermietet, muss nach geltendem Recht darauf achten, den Mietvertrag wie mit einem fremden Dritten zu gestalten. Unter diesem Aspekt werden Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen vom Finanzamt besonders kritisch ...