
Der am 12. September von der Europäischen Kommission vorgestellte Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sieht unter anderem vor, den Unternehmen ausnahmslos die Möglichkeit zu nehmen, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren. Der
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