Die Frage ist: Wie schnell kann man mit den E-Bikes fahren? Wenn sie schneller als 20 km/h fahren, unterliegen sie jetzt schon der Helmpflicht (§21a Abs.2 StVO)
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4: Oki, dann zieht das noch nicht - wußte ich nicht. @
3: Liegt an Jedem selber. Ich trage grundsätzlich - gerade im Winter - eine Warnweste - im Gegensatz zu den Vollpfosten, die die Weste ablehnen, hänge ich an meinem Leben.