
Berlin (dpa) - Wird ein Mensch getötet, sieht das Recht
verschiedene Straftatbestände vor. Das Spektrum reicht von Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Mord. KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE: Kommt ein Verletzter nach einem Angriff ums Leben, kann es sich um eine Körperverletzung mit
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