Berlin (dpa) - Wird ein Mensch getötet, sieht das Recht
verschiedene Straftatbestände vor. Das Spektrum reicht von Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Mord. KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE: Kommt ein Verletzter nach einem Angriff ums Leben, kann es sich um eine Körperverletzung mit […] mehr

Kommentare

1suse9927. Februar 2017
Das würde bedeuten, ein Auto wäre ein "gemeingefährliches Mittel" ? Kommt meiner Auffassung sehr entgegen, wonach es grundsätzlich ein potentielles Mordinstrument ist, das jeder Fahrer da bewegt. Aber ob das so bei Gericht durchgehen wird halte ich für unwahrscheinlich.