Berlin (dpa) - Nach einem Spitzentreffen zur Hartz-IV-Reform schließt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einen Mindestlohn in der Leih- und Zeitarbeit nicht aus. Im ZDF sagte sie, in diesem Punkt seien sich alle einig. Strittig sei aber die Frage, nach wie langer Betriebszeit diese gelten solle. ...

Kommentare

(4) k33105 · 25. Januar 2011
Zeitarbeit sollte nur der Flexibilisierung von Personalkosten dienen, nicht der generellen Senkung derselben. D.h. für mich Zeitarbeiter müssen besser bezahlt werden als die Stammbelegschaft. Sicher sind die Leute anfangs weniger effizient als bereits eingearbeitete MA; aber dafür müssen sie viel flexibler sein. Ergo wäre ich für 125% der Festangestelltenkosten. Aber ein Mindestlohn sollte generell gelten, wie wäre es mit z.B. 200% des H4-Regelsatzes bei 800h/Monat Frau Leyen?
(3) masterman · 25. Januar 2011
dann werden die Leiharbeitnehmer genau so lange beschäftigt,bis der höhere Lohn bezahlt werden muss.dieses korrupte politikervolk sollte mal für 6,37 leben müssen. und die zweite frage die sich stellt:in welcher höhe mindestlohn?? 7,50 € reicht auch nicht um ohne hartz-4 leben zu können.die lügen sich alle in die taschen das gibt es gar nicht
(2) CrispyQueen · 25. Januar 2011
Den gleichen Lohn, wie die Stammarbeiter, sollte meiner Meinung nach, nach einer gewissen Einarbeitszeit erfolgen. Dadurch kann man ersehen, ob der Leih-oder Zeitarbeiter dafür geeignet ist.@3 mit 7,50€, da hast du recht! Aber, wenn Stammpersonal vorhanden, gehe ich doch davon aus, dass es sich um höhere Std.-Löhne handelt.
(1) kloeta_kong · 25. Januar 2011
ähmm welche Verfassung genau meint sie?
 
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