Hamm (dpa) - Wer sich mit einem wütenden Hund anlegt, muss wissen, worauf er sich einlässt. Eine Bissverletzung geht dann zum Teil auf die eigene Rechnung, befand das Oberlandesgericht Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Richter kürzten deshalb einer vom Hund gebissenen Frau das ...

Kommentare

(4) qpwoeirutz · 15. November 2011
Jeder Ersthelfer lernt, dass man nur einschreiten sollte, wenn man sich selber nicht dabei gefährdet. Insofern: Korrektes Urteil.
(3) Haase · 15. November 2011
Da hat das OLG Hamm mal wieder zugeschlagen. :D Immer wieder für einen Schritt aus der Reihe gut, die Hammer Richter.
(2) Chris1986 · 15. November 2011
@1 Zwischen Menschen und Tieren wird wohl ein Unterschied gemacht in diesem Fall.
(1) k13465 · 15. November 2011
Bin ich nach der Logik auch selbst schuld, wenn ich jemanden vor einer Pügelattacke eines andern schütze?
 
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