Ja, ehe man sich versieht, hat man etwas getan, was man zuvor in seiner Tragweite überhaupt nicht richtig abschätzen konnte. Den Eltern und Schwestern wird kein noch so hartes Urteil für die Täter Gerechtigkeit widerfahren lassen. @
3: Wenn Die Täter wirklich vollkommen psychisch krank und hirnlos sind, kann man sie nicht zu lebenslänglicher Haft verurteilen, sondern sie nur auf Dauer in der geschlossenen Psychiatrie unterbringen.