München (dpa) - Weil er eine damals Zwölfjährige nach einer Online-Vereinbarung in einem Wald bei München vergewaltigt hat, muss ein 35-Jähriger vier Jahre in Haft. Das Landgericht München I verurteilte ihn am Donnerstag unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von […] mehr

Kommentare

16k29329517. März 2022
@13 : Geschäftsfähig und Minderjährig sind was anderes als das sexuelle Schutzalter, "Schutzbefohlene" haben einen eigenen Paragraphen im StGB, der altersunabhängig ist. @15 : Ja, die Rolle der Eltern finde ich sehr interessant. Auch die Wirkung der polizeilichen, staatsanwaltlichen, richterlichen Vernehmungen ist nicht zu unterschätzen.
15thrasea17. März 2022
@12 Für mich kann man eine verlorene Kindheit und lebenslanges folgendes Leiden nicht so aufrechnen. Wenn du es aber unbedingt tun willst, dann bitte den Kommentar @4 betrachten und mit den zu erwartenden >30 Jahren Haft rechnen, nicht mit den heute verhängten 4 Jahren. Es sind ja noch mehr mutmaßliche Täter angeklagt, die mit diesem Missbrauch zu tun hatten. Die Rolle der Eltern wäre für mich übrigens auch noch zu hinterfragen. edit: @14 war ein bisschen schneller, aber eben das meine ich auch.
14k29329517. März 2022
@12 : Das IST ja auch "mehr wert" als 4 Jahre Knast. Da sitzen/saßen insgesamt NEUN Täter auf der Anklagebank, die kriegen zusammen grob 30 Jahre Knast. Aber überleg Dir mal, wie inne Zwölfjährige auf die Idee kommt, sich "freiwillig" zum Sex mit fremden Männern bereit zu erklären. Das ist mit "kindlicher Neugier" nicht zu erklären. Irgendwie zu den Tatorten hingekommen sein muss sie auch.
13raptor23096117. März 2022
@11 : Ist das nicht genau der Grund, warum Minderjährige nicht geschäftsfähig sind? Der Grund, daß "Schutzbefohlene" eine besondere Form des Schutzes haben (daß Lehrer kein Verhältnis zu ihren Schülern haben dürfen? Daß Kinder eine Neugier für Sexualität haben - die von Pädophilen hemmungslos ausgenutzt werden?
12raptor23096117. März 2022
Es tut mir leid - eine mit 12 Jahren verlorene Kindheit und ein lebenslanges folgendes Leiden ist für mich mehr wert, als 4 Jahre Gefängnis. Da klemmt für mich die Waage der blinden Justitia! Da bekommt für mich die Blindheit der Justitia eine ganz neue Bedeutung!
11k29329517. März 2022
@8 : Hast Du die Vorgeschichte mitgekriegt? Das Mädchen hat gechattet und sich bereit zum Sex mit fremden Männern erklärt. Klar ist sie dahin manipuliert worden, aber für die zerstörte Kindheit sind ganz andere verantwortlich als die, die jetzt auf der Anklagebank sitzen. @7 : Psychiater & Medikamente nutzen da selten, aber ein psychologisches Gutachten über die Wiederholungsgefahr wird schon nicht regelmäßig angefordert, weil zu viele Richter sich für unfehlbar halten.
10thrasea17. März 2022
nehmen kann. Deshalb muss ich dem Urteil des Gerichts, dem Gutachten des Sachverständigen etc. vertrauen.
9thrasea17. März 2022
@8 Wenn du diese Frage stellst – darf ich dann erst fragen, ob du den Fall bzw. die Strafe aus Sicht eine Vaters oder Bruders beurteilst? Ich vermute nicht – warum verlangst du es dann von mir? Meine Meinung: Eine Strafe kann aus Sicht direkt Betroffener selten "gerecht" sein. Deswegen kann das kein valider Anspruch unserer Gesellschaft sein. @7 Für die Beurteilung einer Wiederholungsgefahr lagen dem Gericht sicher wesentlich mehr Informationen vor, als ich sie hier diesem kurzen Artikel ent-
8raptor23096117. März 2022
... Zudem möchte ich gerne mal wissen, was Du von den vier Jahren Haft halten würdest, Wenn Deine Tochter oder Deine Schwester mit zwölf Jahren (oder noch jünger) mißbraucht werden würde? Welche Strafe Du dann als "angemessen" halten würdest!
7raptor23096117. März 2022
Ich hätte ja die Jahreszahl akzeptiert, wenn danach - der Gefahr einer Wiederholung wegen - danach eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychatrischen Klinik angeordnet werden würde. Ich denke nicht, daß eine solche Veranlagung lediglich nach einer 4jährigen Haft beseitigt worden ist! Auch wenn verabreichte Medikamente und eine Behandlung durch einen Psychater erfolgen ist eine Wiederholungstat nicht auszuschließen. ...
6thrasea17. März 2022
@5 Welche Strafe hättest du denn als fair* angesehen? (*ein seltsames Wort in diesem Zusammenhang)
5raptor23096117. März 2022
Da kann man mal sehen, wie unser Rechtssystem den Wert einer Kindheit einstuft. Für eine zerstörte Kindheit - unter der das Kind das ganze Leben leiden wird gibt es eine Strafe von vier Jahren! Ich weiß einfach nicht, was daran fair sein soll! Das selbe "System", wie bei zu niedrigen Strafen für Vergewaltigung, Stalking, Menschenhandel, Rauschgiftvergehen, Mord ...
4k29329517. März 2022
Ok, das werden keine 4 sondern tatsächlich nur 3 Jahre, in denen er sicher wenig Spaß haben wird. Insgesamt werden in diesem Fallkomplex wohl Haftstrafen im Bereich von >30 Jahren rauskommen. Mir fehlt das Verständnis dafür, dass noch jemand vors AMTSgericht kommt, den sexueller Missbrauch und Vergewaltigung gehören für mich schon erstinstanzlich vors Landgericht, große Strafkammer. Und das Mädchen braucht eine neue Identität zum Schutz vor irgendwelchen Rachegelüsten der Täter.
3blcico17. März 2022
Nur 4 Jahre für eine zerstörte Kinderseele:-(
2andreas1717. März 2022
einfach nur krank solche männer. kann sowas nicht nachvollziehen.
1GeorgeCostanza17. März 2022
Diese lächerlichen Urteile zu sexueller Gewalt in Deutschland... Kann man nur hoffen, dass es nach den 4 Jahren nur noch leicht zischt, wenn der Typ furzt.