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7, Hartz IV hat sich im deutschen Sprachgebrauch mittlerweile als Synonym für AlG 2 durchgesetzt, mit Erbsenzählerei kommt man nicht um den Inhalt dieser News herum, welcher nunmal Fakt ist! Ein H-IV- Bezieher kann sich strecken, wie er will, weder durch Kindergeld, noch durch Unterhaltszahlungen werden seine Bezüge erhöht, Leidtragende sind mal wieder die Kinder!