Stuttgart, 28.11.2025 (lifePR) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 (Az. 14 S 1873/24) entschieden, dass die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die L-Bank rechtswidrig ist, wenn der Antrag vor dem 8. April 2020 gestellt wurde. Die Kanzlei ...

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