
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Bundesregierung auch weiterhin ihre Öffentlichkeitsarbeit über Facebook betreiben darf. Dies geschieht trotz gegenteiliger Bedenken des Datenschutzbeauftragten, und im Rahmen eines Verfahrens, das auf die Klage des
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