
Ein aktuelles Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts sorgt für Klarheit in der Debatte um Grenzkontrollen und die Rückführung von Asylsuchenden. Das Gericht entschied, dass die Zurückweisung solcher Personen auf deutschen Boden ohne das vorherige Durchführen des Dublin-Verfahrens nicht gestattet
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