Berlin (dts) - Nach Auffassung des Bundesverteidigungsministeriums enthalten die Beschlüsse des Bundestages zum Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan keine besonderen Einschränkungen für die Anwendung militärischer Gewalt, die über das weltweit gültige humanitäre Völkerrecht und das Mandat der Vereinten ...

Kommentare

(6) Fritoffel · 18. Dezember 2009
@4 - kommt es nicht auch darauf an, wie es zu den Toten kommt? Im Krieg gibt es auch Vergewaltigungen ... und jetzt?
(5) sohnes · 18. Dezember 2009
@(2) Das ist geregelt, seit je her...Stichwort: Rules of Engagement. Kannst dir sogar Filme drüber ansehen ;-)
(4) k371445 · 18. Dezember 2009
wird ja auch zeit das das drumherumgerede aufhört! in afganistan wird krieg geführt und im krieg gibt es nun mal tote..wer was anderes behauptet der macht sich nur was vor.
(3) faulesel · 18. Dezember 2009
was das konkret heisst, werden wir wohl erst mit den nächsten explodierenden zivilisten (samt tankwagen) erfahren. bevölkerungsexplosion dank bundeswehr. was ist aus artikel 26 des grundgesetzes geworden???
(2) balloonhead · 18. Dezember 2009
Wenn ein Feind aus dem Busch gehüpft kommt und vor mir steht mit erhobener Waffe frage ich auch erst den Bundestag um Erlaubnis, ob ich mich verteidigen darf.
(1) tibi38 · 18. Dezember 2009
so langsam kommt die Wahrheit raus
 
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