Oslo (dpa) - Geisteskrank und eiskalt - der Verteidiger des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik hält seinen Mandanten für eine tief gestörte Persönlichkeit. Auch der Vater Breiviks spricht erschüttert davon, das sein Sohn nicht normal sein könne. Die Justiz erwägt, Breivik wegen ...

Kommentare

(5) Thorsten0709 · 26. Juli 2011
@2 das man ihm die Möglichkeit einer Plattform genommen hat, finde ich genauso richtig. Auch finde ich es richtig mal sein gesamtes Umfeld zu überprüfen, um weitere Taten seiner "Bekannten" zu verhindern.
(4) Spock-Online · 26. Juli 2011
@3 Niemand hat aber eine neun Jahre anhaltenden Psychose, ohne dass dies jemanden aufgefallen wäre. Und jemand, der neun Jahre aktiv ein Attentat plant, der hat zwar wirklich ein Rad ab, aber nicht im gesundheitlichem Sinne (also keine krankheitsbedingte Störung). Der ist kerngesund und stolz auf seine Tat.
(3) tastenkoenig · 26. Juli 2011
Naja, Unzurechnungsfähigkeit heißt nicht unbedingt, dass er nicht zu in sich logischem Handeln fähig wäre. Wenn er beispielsweise eine Psychose hätte, dann würde er entlang eines logischen Musters agieren, allerdings auf Grundlage einer falschen Wahrnehmung der Realität. Ich maße mir hier keine Einschätzung über den Täter an, aber prinzipiell spricht intelligentes Handeln nicht zwingend gegen eine mögliche Unzurechnungsfähigkeit.
(2) Stiltskin · 26. Juli 2011
Unzurechnungsfähigkeit scheint doch eher unwahrscheinlich. Denn um diese Anschläge zu planen und auszuführen, bedarf es eines hohen Maßes an Intelligenz und logistischer Fähigkeiten. Hier wurde ein Sammelsurium von politischem und religiösen Extremismus geltend gemacht um zu morden. Auf jeden Fall war es richtig, einem Massenmörder nicht auch noch die Möglichkeit zu geben, seine kruden Theorien einer breiten Öffentlichkeit mitzuteilen.
(1) UMA6469 · 26. Juli 2011
Ja klar. Wenn sonst nichts mehr hilft macht man einen auf geisteskrank, unzurechnungsfähig oder er hatte eine schwere Kindheit.
 
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