Also bei dieser EulerPool News weiß man jetzt echt nicht, ob man lachen oder weinen soll. Falscher kann man das Geschehen heute im Bundestag wohl kaum darstellen. @
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Ein Verfassungsrichter kann in Deutschland MAXIMAL zwölf Jahre im Amt bleiben, nicht "erst mal". Jedoch nicht länger als bis 68 Jahre, das stimmt. Enden die zwölf Jahre früher als das Alter von 68 Jahren oder das Rentenalter eintritt, kann er nicht weiter im Amt bleiben. Also dann nicht bis zur Pension.