Die heute geplante Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern im Deutschen Bundestag wird verschoben. Diese unerwartete Entscheidung wurde im Plenum von der Sitzungsleiterin verkündet und sorgte für Aufsehen. CDU/CSU, SPD und Grüne einigten sich darauf, die Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt […] mehr

Kommentare

5Pontius11. Juli 2025
@4 Ja die einmalige Amtszeit hätte man noch erwähnen können - Danke für die Ergänzung.
4Sonnenwende11. Juli 2025
Also bei dieser EulerPool News weiß man jetzt echt nicht, ob man lachen oder weinen soll. Falscher kann man das Geschehen heute im Bundestag wohl kaum darstellen. @1 ,2 Ein Verfassungsrichter kann in Deutschland MAXIMAL zwölf Jahre im Amt bleiben, nicht "erst mal". Jedoch nicht länger als bis 68 Jahre, das stimmt. Enden die zwölf Jahre früher als das Alter von 68 Jahren oder das Rentenalter eintritt, kann er nicht weiter im Amt bleiben. Also dann nicht bis zur Pension.
3eubbw11. Juli 2025
@2 Danke, hast mir google n erspart. Schönes Wochenende.
2Pontius11. Juli 2025
@1 Beides: Erstmal auf 12 Jahre gewählt, jedoch ist 68 die Grenze für die Pension
1eubbw11. Juli 2025
Werden die auf Zeit oder bis zur Pension gewählt?