Washington (dpa) - Der Prozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug in Washington soll am 4. März 2024 beginnen. Die zuständige Richterin Tanya Chutkan legte bei einer Anhörung in der US-Hauptstadt den Termin fest, wie aus Gerichtsdokumenten […] mehr

Kommentare

11Sonnenwende29. August 2023
@10 menschlich logisch ist es nicht, finde ich auch. Aber juristisch logisch eben schon. Aber wie gesagt, das größere Problem ist eigentlich, dass der Prozess, und das sieht ja jetzt schon so aus, so hinausgezögert wird, dass ein Urteil erst nach den Präsidentschaftswahlen gefällt werden kann. Und sollte Trump Präsident werden, kann er sich dann begnadigen. Wobei auch das strittig ist.
10Folkman29. August 2023
@9 : Nur weil dort steht, dass solche Leute weder Präsi noch Vize wählen dürfen, bedeutet das mMn nicht automatisch, dass der Präsi und der Vize von diesen Voraussetzungen ausgenommen sind, wenn sie sich an einen Aufstand oder eine Rebellion beteiligen. Aber okay, da drehen wir uns im Kreis, das ist was für die Winkeladvokaten...
9Sonnenwende29. August 2023
@8 genau das ist strittig. Da die Wähler des Präsidenten explizit genannt werden, sind amerikanische Juristen überwiegend der Meinung, dass das Präsidentenamt – und auch das Vizepräsidentenamt – bei dieser Formulierung ausgeschlossen sind. Der zweite Grund ist natürlich, dass man den Zuatzartikel nur anwenden kann, wenn die Volksverhetzung juristisch verurteilt wurde. Darum verzögern Trumps Anwälte den Prozess oder versuchen es zumindest.
8Folkman29. August 2023
@6 : Das ist schon alles etwas schwammig formuliert, aber imA beinhaltet der Passus "kein ziviles oder militärisches Amt in den USA bekleiden" durchaus auch die Präsidentschaft, die ja ebenfalls ein Amt ist...
7Sonnenwende29. August 2023
(2) das nicht für den Präsidenten. Stünde da das "Niemand darf...Wähler des Präsidenten..." nicht, fiele der Präsident unter "ziviles oder militärisches Amt", so aber ist es nicht eindeutig. Und du hast ja geschrieben, man streitet sich um diesen Artikel. Wie das zu interpretieren ist, ist genau der Anlass für diesen Diskurs. Das hat man, als der Artikel verfasst wurde, einfach übersehen, wahrscheinlich weil es so unvorstellbar war, dass der Präsident ein Vaterlandsverräter sein könnte.
6Sonnenwende29. August 2023
@5 "Dass so jemand auch nicht Präsident werden darf, sollte doch klar sein, auch wenn es nicht explizit erwähnt wird": nein, genau das ist es eben nicht, nicht nach amerikanischen Recht. Ich zitiere mal den Anfang des Zusatzes: "Niemand darf Senator oder Repräsentant im Kongress oder Wähler des Präsidenten und Vizepräsidenten sein oder ein ziviles oder militärisches Amt in den Vereinigten Staaten oder in einem Staat innehaben..." und weil der Präsident dann nicht mehr aufgeführt wird, gilt (2)
5Folkman29. August 2023
@4 : Wenn ich das richtig lese, steht im Text auch, dass jemand nicht Senator oder Kongressabgeordneter sein oder ein ziviles oder militärisches Amt in den USA bekleiden darf, der sich an einem Aufstand oder eine Rebellion beteiligt oder den Feinden Hilfe oder Trost leistet. Dass so jemand auch nicht Präsident werden darf, sollte doch klar sein, auch wenn es nicht explizit erwähnt wird...
4Sonnenwende29. August 2023
@2 lies den Zusatz mal genau. Da steht nämlich nicht, dass ein Volksverhetzer (das wäre das deutsche Pendant) sich nicht zur Präsidentenwahl stellen darf. Da steht, dass ein Volksverhetzer nicht wählen darf. Ob jemand, der in den USA nicht wählen darf sich für ein politisches Amt zur Verfügung stellen darf oder nicht ist ungeklärt. Daran haben die Gründungsväter leider nicht gedacht, warum auch, war ja unvorstellbar, dass so jemand überhaupt Wähler findet.
3Folkman29. August 2023
@2 : Ja, genau genommen müsste die Messe damit eigentlich gesungen sein für Trump. Immerhin schon mal ein gutes Zeichen, dass der Prozess deutlich vor den Wahlen einsetzt...
2nonam29. August 2023
letzter satz stimmt nicht ganz : derzeit gibt es ein hitzige diskussion über den 14ten verfassungszusatz; sektion 3 <link> : und da könnte durchaus ein ausschluss von trump für die wahlen drohen;
1RicoGustavson28. August 2023
"Auf Bundesebene Anklage..." nach dann kann er sich doch selbst - wenn er wieder Präsident ist - begnadigen.