Bochum (dpa) - Gut drei Jahrzehnte nach einem versuchten Raubmord in einer Bochumer Spielhalle ist der einzige Verdächtige freigesprochen worden. Dem 56-Jährigen war vorgeworfen worden, der Kassiererin am 27. Februar 1991 mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und sie dabei lebensgefährlich […] mehr

Kommentare

24satta08. März 2022
@11 Wenn man sich als Angeklagte/r zum Tatvorwurf einlässt, dann reicht ein "ich war's ne" eben nicht. Da wird man von Anklage, Nebenklage und Richtern genauestens befragt, wieso man z.B. wann in der Spielhalle war. Und da kann man sich durch eigene Aussagen, selbst bei völliger Unschuld, schnell auf's Glatteis begeben.
23k29329507. März 2022
@19 : << dass er in den Augen vieler sicherlich weiter als "schuldig" gilt und die Gefahr Opfer von Selbstjustiz zu werden ist dadurch zumindest erhöht>> Genau deswegen wird in der Presse regelmäßig der Klarname von Angeklagten nicht genannt. @20 : Die weiteren Prozessbeteiligten (Nebenkläger) haben i.d.R. Anwälte, die ihnen solche Freisprüche vernünftig erklären, oder aber Revision einlegen.
22tastenkoenig07. März 2022
Ich sag's mal ganz hart: was andere davon denken, ist zunächst mal zweitrangig. Im Vordergrund steht das Ergebnis vor Gericht, dort herrscht eine eigene Logik. Wenn dem Angeklagten dort die Verweigerung der Aussage mehr nützt als das Gegenteil, dann sollte er das tun können ohne dafür angefeindet zu werden oder mit Rufmord rechnen zu müssen.
21Xeelee07. März 2022
@19 und die Meinung und der Glaube der Bevölkerung ist irrelevant für die Rechtsprechung, es zählt das was am Ende der/die Richter entscheiden.
20knueppel07. März 2022
@18 Keine Ahnung von welchen "Stammtischen" Du da schwadronierst. Ich denke dabei eher an Beteiligte, wie Angehörige des Opfers oder aber auch das Opfer selbst.
19knueppel07. März 2022
@17 So steht es im Gesetz. Dies hat allerdings wenig bis keinen Einfluss auf die Meinung der Bevölkerung. Hätte er sich geäußert oder seinen Anwalt etwas verlauten lassen, würden vermutlich weniger Leute an seine Schuld glauben. @18 Und wieder so ein ersponnener, passiv-aggressiver Vorwurf. Süß! Damit will ich lediglich sagen, dass er in den Augen vieler sicherlich weiter als "schuldig" gilt und die Gefahr Opfer von Selbstjustiz zu werden ist dadurch zumindest erhöht. Ekelhaft bist Du!
18Hannah07. März 2022
@15 : "Wer Interesse daran hat, als Unschuldiger weiter unbehelligt leben zu können, würde das aber deswegen alleine wohl eher nicht Erwägung zu ziehen." Was willst du damit sagen? Dass nicht das Urteil des Richters entscheidet, ob jemand unschuldig ist oder nicht, sondern nur, was Hans Gustav vom Stammtisch darüber denkt? Ja, so funktioniert der Mob. Und du siehst das als völlig "normal" an. Das ist echt ekelhaft. BTW: dem Stammtisch ist es aber auch egal, ob jemand "ich bin unschuldig" sagt.
17Xeelee07. März 2022
@8 ich gelte als Unschuldig bis meine Schuld bewiesen ist, das ist auch dann so wenn ich mich überhaupt nicht äussere.
16Entenhausen3307. März 2022
@15 wohl
15knueppel07. März 2022
@13 Genauso selbstverständlich wie die Tatsache, dass man sich dadurch dennoch (unnötig) verdächtig macht. Dass das für den Ausgang des Prozesses nicht von Relevanz ist, ist klar. Wer Interesse daran hat, als Unschuldiger weiter unbehelligt leben zu können, würde das aber deswegen alleine wohl eher nicht Erwägung zu ziehen.
14Entenhausen3307. März 2022
@knueppel alles okay
13tastenkoenig07. März 2022
Die Wahrnehmung seines in der Strafprozessordnung verbrieften Rechts darf dem Angeklagten nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden. Eigentlich selbstverständlich.
12knueppel07. März 2022
@10 Ich habe auch zu keiner Zeit behauptet, dass meine Meinung (die sicher sehr viele Leute teilen) irgendeine Relevanz für den Strafprozess hat. Aber Unterstellungen sind ja bekanntermaßen deine Große Stärke.
11knueppel07. März 2022
@9 Nichts dergleichen habe ich behauptet. Natürlich liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft. An einem simplen "Ich bin unschuldig" gibt es allerdings nichts zu seinen Ungunsten zu verdrehen. Es hat niemand behauptet, er müsse sich detailliert zu den Vorwürfen äußern.
10Hannah07. März 2022
@8 : Das Urteil fällt aber zum Glück ein Richter, und der kennt die Strafprozessordnung. Was du als Laie für richtig oder falsch hältst, ist absolut irrelevant.
9Hannah07. März 2022
@1 : Du hast das Grundprinzip unserer Rechtsstaatlichkeit nicht verstanden. Der Staatsanwalt muss die Schuld des Angeklagten beweisen. Du behauptest: der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen (wobei er mit einer Aussage helfen kann bzw. muss), was aber einfach mal falsch ist. Wenn man nichts aussagt, kann der Staatsanwalt auch nicht die Aussage (zu seinen Gunsten) verdrehen. Deshalb ist es sogar ratsam, nichts zu sagen, gerade wenn man unschuldig ist.
8knueppel07. März 2022
@7 Da liegst Du halt (wieder mal) völlig falsch. So ein unbegründetes Schweigen lässt jeden halbwegs denkfähigen Menschen an der Unschuld des Angeklagten zweifeln. Wie ich bereits erwähnt habe, geht es dabei überhaupt nicht darum, ob er sich selbst zu Wort meldet oder seine Unschuldserklärung durch seinen Anwalt verlauten lässt. Sich bei solch schwerwiegenden Vorwürfen einfach auszuschweigen ist nicht nur taktisch dumm, auch wenn es in dem Fall leider nicht für eine Verurteilung gereicht hat.
7Xeelee07. März 2022
@6 du begreifst zu aller erst einmal das ein schweigen vor Gericht ausschließlich bedeutet das man sich nicht äußern will, es ist weder ein Indiz für Schuld noch für Unschuld.
6knueppel07. März 2022
@5 Du bist offenbar nicht mal in der Lage richtig zu lesen, also kann man sich weitere Dialoge sparen.
5Xeelee07. März 2022
@4 natürlich würde ich genau nichts vor Gericht sagen, egal was mir vorgeworfen wird, mein Anwalt wird sich zu allem entsprechend äußern, ich muss das nicht.
4knueppel07. März 2022
@2 Natürlich tut es das. Dass es dennoch zu den Rechten eines Angeklagten gehört, hat niemand bestritten. Es geht auch nicht darum, ob er selbst oder durch seinen Strafverteidiger eine Äußerung tätigt. Dem Artikel nach hat er ja beides nicht getan und das ist durchaus ein Indiz für seine Schuld. @3 Was für eine total unsinnige Schlussfolgerung. Wenn er es nicht war, kann er das zumindest äußern und nicht einfach schweigen. Kein Unschuldiger lässt solche Vorwürfe auf sich sitzen.
3DocTrax07. März 2022
@1 Wenn er es nicht war kann er auch nichts dazu sagen, nomal
2Xeelee07. März 2022
@1 falsch das sagt überhaupt nichts über Schuld oder Unschuld aus, es ist jedermanns Recht zu schweigen. Abgesehen davon würde ich EGAL was mir vorgeworfen wird meinen Anwalt reden lassen denn der hat Ahnung davon was man wie vor Gericht sagt.
1knueppel07. März 2022
"Im Prozess hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen." - Das dürfte die Schuldfrage eigentlich klären. Wer unschuldig ist, schweigt bei solchen Vorwürfen nicht. Aber ohne ausreichende Beweise, keine Verurteilung...