Glück im Unglück hatte ein Österreicher, der auf dem Online-Marktplatz eBay einen Porsche 944 Turbo für 3.800 Euro ersteigert hatte. Pech hatte er deshalb, weil weder die Person die sich als Besitzer ausgibt bzw. Versteigerer, noch das 20 Jahre alte Gefährt auffindbar sind. Glück hat er, weil er den […] mehr

Kommentare

3k29329519. Dezember 2009
@ 1 & 2: Das wäre auch in D so möglich. Hier ist ein Vertrag zustande gekommen, den beide Seiten zu erfüllen haben, aber der Verkäufer ist zuerst dran mit Erfüllen. Und der Käufer kann mit Recht auf Erfüllung bestehen. @ 1: Polizei braucht der Käufer nicht, weil es einen Gerichtsbescheid gibt, der die Herausgabe des Fahrzeugs verlangt. Ein Gerichtsvollzieher darf dann auch in D ohne Polizei die Wohnung öffnen lassen - ist ja gerichtlich ermächtigt.
2eRai19. Dezember 2009
kommt mir auch etwas komisch vor... so massives vorgehen obwohl kein geld geflossen ist ?
1keinschnee19. Dezember 2009
"Die „Suchmannschaft“ (Gerichtsvollzieher, Aufsperrdienst und Abschleppdienst) hat, nachdem der Verkäufer die Wohnungstür wieder nicht öffnete, sogar durch einen Schlosser die Tür öffnen lassen, aber in der Wohnung weder Schlüssel noch Fahrzeugschein gefunden," -was in Österreich alles so geht, ohne Polizei in Wohnung eindringen um Kfz Schlüssel zu suchen, für ein Objekt, das der Käufer nicht mal bezahlt hat? ...