Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem Vermieter eine hohe Entschädigung zugesprochen, nachdem sich der Auszug der Mieter monatelang verzögert hatte. Denn er darf ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mieter hätten ausziehen müssen, eine ortsübliche Miete wie nach einer Neuvermietung ansetzen. Er muss sich an ...