Berlin, 14.05.2024 (PresseBox) - Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, wenn Arbeitgeber sie verspätet pauschal versteuern. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Für welche Leistungen das gilt und bis wann die Pauschalversteuerung durchzuführen ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff