
Nürnberg, 09.09.2024 (lifePR) - Im Rahmen der Kindernachversicherung können Kinder rückwirkend ab Vollendung der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge sowie ohne Wartezeiten in den Vertrag der Eltern eingeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens drei Monate
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