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: Das stimmt ja auch. Ich hatte auch bei seinem Fall die Aufregung deutscher Politiker nicht verstanden. Wer eine andere Staatsbürgerschaft hat und sich in dem entsprechenden Staat aufhält, ist dort Inländer und dort voll dem geltenden Recht unterworfen. Da kann man es auch nicht gelten lassen, dass demjenigen das nicht bewusst war, denn er ist Inländer mit allen Rechten und Pflichten und nicht einfach nur ein ausländischer Tourist.