
Im Bundestag steht eine bedeutende Gesetzesänderung zur Abstimmung, die stärkere Sanktionen für das Sprengen von Geldautomaten vorsieht. Mit dieser Änderung soll die Mindeststrafe von bislang einem auf zwei Jahre Haft erhöht werden. Im Falle einer schweren Verletzung von Personen bei der Tat könnten
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