
Karlsruhe, 16.07.2025 (PresseBox) - Für den Ausbau von Batteriespeichern kam gestern eine enttäuschende Nachricht aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof erkennt zwar an, dass sich Batteriespeicher von anderen Verbrauchern unterscheiden, bestätigte aber gleichzeitig, dass Netzbetreiber befugt sind,
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