(lifepr) Düsseldorf, 22.06.2016 - Der Vermieter hat das Recht, eine vermietete Wohnung zu besichtigen, wenn daraus über einen längeren Zeitraum unangenehme Gerüche kommen. Die Klägerin vermietet im konkreten Fall seit 2006 eine Einzimmerwohnung an den beklagten Mieter. Letztmals im Jahr 2012 hatte ...