Goslar (dpa) - Alkoholsünder im Straßenverkehr sollen nach dem Willen des Deutschen Verkehrsgerichtstages früher zum sogenannten Idiotentest. Die Grenze für die gefürchtete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sollte von 1,6 auf 1,1 Promille sinken. Am 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar […] mehr

Kommentare

35k1759531. Januar 2016
Im Gesetz ist von Blutalkoholgehalt die Rede, und der wird mittels Blutprobe festgestellt, nicht mittels Pustefix. Bagatellwerte durch medizinischen Alkohol sollten unterhalb der Toleranzgrenze liegen, wen nicht gerade jemand eine Maxiflasche Melissengeist trinkt. Jeder sollte sich zwischen "Saufen" und Autofahren entscheiden. Ein bißchen schwanger geht auch nicht.
34k49131. Januar 2016
@33 Ich denke schon das man durchaus eine Formulierung ausarbeiten könnte die vorgibt das Messwerte nur bis zur ersten Nachkommastelle relevant sind. Selbst wenn das zu ungenau wäre, könnte man eben 0,09 ‰ als Obergrenze definieren, damit könnte man alle mobilen Atemalkoholtester weiter verwenden da erst ab 0,1 ein Verstoß vorliegen würde. Ich denke man muß nicht alles unnötig verkomplizieren.
33tastenkoenig31. Januar 2016
@32 : Man kann aber doch nichts in Gesetz schreiben, was man nicht meint, in der Erwartung, dass das, was man meint, nur durch die Unzulänglichkeit von Messgeräten erreicht wird. Die Messgenauigkeit ist keine statische Größe und wird sich im Laufe der Zeit auch verbessern. Wenn man also eine Toleranzgrenze haben will (was meiner Meinung nach so ein Gesetz erst wirklichkeitsgerecht machen würde), dann muss diese auch mit einem exakten Wert im Gesetz stehen.
32k49131. Januar 2016
Also die Argumente Hustensaft, Kuchen und Restalkohol sind absolut lächerlich, darüber diskutiere ich doch nicht. Worüber ich Diskutieren würde wäre, ob 0,0 = 0,00 ist? Meiner Meinung nach sind diese Schnelltester mit einer Stelle hinter dem Komma absolut ausreichend. Somit hat man eine Toleranzgrenze von (meinetwegen durch versteckte Alkohole in Lebensmitteln) bis zu 0,09 ‰. Somit könnte man 0,0‰ ins gesetzt schreiben und hätte gleichzeitig eine Toleranz von absolut vernachlässigbaren Werten.
31k1759531. Januar 2016
@26 "saufen gehoert zu unserer kultur" -- Hmmm. Da gibt es wohl eine Parallelgesellschaft.
30galli31. Januar 2016
0,3 reicht
29flowII31. Januar 2016
0.3,0.5,1.6 jetzt 1.1 und rund ist das ding
28flowII31. Januar 2016
grrr, ja, aber ... jetzt gehen mir die argumente aus, weil ja alles schon gesagt wurde :)
272fastHunter31. Januar 2016
@26 : 0,1 Promille pro Stunde. Lernt man in der Fahrschule. Wenn Du Dir unsicher bist, lass die Karre stehen! Und wenn es ach so schwer wäre, im Alltag die 0,0 zu schaffen, hätte man viel öffter Ärger mit den Versicherungen, denn wer Alkohol im Blut hat, trägt immer eine Teilschuld und der eigene Schaden wird in der Regel nicht bezahlt. Da hätte es schon vor Jahren einen #Aufschrei gegeben...
26flowII31. Januar 2016
0.3 promill heisst doch nicht, das ich mir erstmal einen reinhebe und ans steuer setze sondern was issen mit restalcohol? kann das jeder wirklich einschaetzen wann er wieder 0.0 hat?? den "saufen gehoert zu unserer kultur" so(oder so aehnlich) hat es doch die drogenbeauftragte gesagt ... bzw wurden die fluechtlinge per handzettel auf unsere kultur vorbereitet
25flowII31. Januar 2016
eh wurden dir nicht in den kommentaren nicht genug genannt??? oder hast du nur meinen letzten gelesen? btw. wenn du gerade am fruehstuecken bist, kuck mal unter versteckte alcohole im netz nach, ob du danach wirklich 0.00 hast (ja ich hab das auf eine weitere stelle hinter dem komma erweitert, denn das koennen die geraete)
24k49131. Januar 2016
@23 dann nenn mir doch bitte mal mindestens ein *sinnvolles* Argument gegen 0,0
23flowII29. Januar 2016
na dann kuck mal, wo es 0.0 gibt und frag dich mal, wie man da verkehrsverstoesse so regeln kann ;)
222fastHunter29. Januar 2016
Ich weiß auch nicht was die Aufregung hier schonwieder soll. In vielen Ländern gibt es die 0.0 Grenze und die Leute bekommen es da auch hin ihren Lappen nicht abgeben zu müssen. Aber in Aufregeland Leutschland muss man immer erstmal ein Theater aufführen.
21k49129. Januar 2016
@9 immer dieses gefährliche Halbwissen. In Milchschnitte ist seit 16 Jahren nachweislich kein Alkohol mehr enthalten. Und Hustensaft wird in wenigen Millilitern dosiert verabreicht, diese geringen Mengen reichen nicht aus um ein Atemalkohol-Testgerät auf 0,1 ‰ Ausschlag zu bringen, es sei denn Du wiegst nur 20kg. Auch alkoholfreies Bier sollte da bei einem Glas keinen Ausschlag hervorrufen, ein kl. Bier mit 5% Alkohol lässt Dich ~0,2 ‰ pusten, also würde das Alk-freie (max. 0,5%) 0,02 ‰ bedeuten
20heissbaer29. Januar 2016
Über-) Reifes Obst kann auch schon mal gute 1,5-2% Alk enthalten. Und dafür gibt es noch nicht mal 'nen Beipackzettel. => Nicht machbar!
19frank87929. Januar 2016
@18 "Drinke" Wasser, Kontrolle = kein Verstoss, also schon machbar
18galli29. Januar 2016
0% ist nicht machbar.Drinke alkoholfreies Bier ,Kontrolle = Verstoß
17k30893429. Januar 2016
@15 ...nein ...die Tauglichkeit ist nicht eingeschränkt...aber der Verstoss gegen die 0,0 bleibst ja deswegen weiter im Tatbestand
16flowII29. Januar 2016
gibt ja noch mehr spaesse (kefir) ... getraenke unter 0.5% gelten als alkoholfrei <link> EDIT: zum hustensaft. bin mir da gar nicht mal so sicher, ob das mit dem autofahren/schwere maschinen bedienen nicht sogar auf dem beipackzettel steht
15tastenkoenig29. Januar 2016
@13 : Die wirklich relevante Frage ist doch: ist Deine Verkehrstauglichkeit eingeschränkt, wenn Du Hustensaft konsumiert hast? Oder Milchschnitte? In üblichen Dosen?
14k30893429. Januar 2016
@13 Erklär du mir doch wieso ich irgendwo behauptet hab,das Alkohol in der Milchschnitte anders wirkt als in Bier??? Alkohol is Alkohol ...richtig...und wenn die Null Null grenze kommt,wird Vater Staat ganz sicher die Genauigkeit der Messgeräte steigern...denn dann kriegt man ja auch jeden dran,der auch nur ein 0,01 Promille hat
132fastHunter29. Januar 2016
@9 : Alkohol ist Alkohol, ob im Hustensaft oder im Kuchen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Messungenauigkeit der geräte deutlich über 0,01 Promille liegt. Also Ball flach halten! Und dann erkläre uns mal, warum Deiner Meinung nach Alkohol in Milchschnitte anders auf den Körper wirken soll, als Alkohol im Bier :)
12k30893429. Januar 2016
@10 ...um 0,1 zu kriegen wärens ne Menge...aber es wird ja bei nem Absoluten Wert von Null auch dann ein Verstoss sein wenns 0,01 ist...von daher sehe ich diese Absolute Null grenze als nicht umsetzbar...
11flowII29. Januar 2016
fruchtsaft trinken ... da haste mehr drauf als nach nem leichtbier aus amiland
10Nicole8229. Januar 2016
@9 ,wieviel Milchschnitten willste dir da rein schieben um 0,1 Promille zu bekommen?^^
9k30893429. Januar 2016
@8 ,,,zum Beispiel HUSTENSAFT??? mir war nicht bewusst das ich keinen Hustensaft konsumieren darf wenn ich Auto fahre.. OK ich treibs noch auf die Spitze...ein zwei lecker Milchschnitte essen...und schwubbs...da is auch Alkohol drin...wollt ich zuerst auch ned glauben...ist aber ne Tatsache
82fastHunter29. Januar 2016
@7 : Unter Medikamenteneinfluss kein Fahrzeug führen?
7k30893429. Januar 2016
@4 ...klar 0,0 ist erstrebenswert aber nicht umsetzbar... Du würdest dich schwer wundern,wie oft man den Wert null komma null im normalen Alltag überschreitet ohne alkohol getrunken zu haben...Da reicht schon Hustensaft oder ähnliche Medikamente und der Alkoholtester schlägt an...und was dann???
6flowII29. Januar 2016
ich bin absolut gegen 0.0 ... so wie es jetzt ist, ist das schon richtig. mpu auf 1.1 abzusenken, da kann man mit mir durchaus drueber reden
5galli29. Januar 2016
Und ist eine super Einnahmeqelle.
4k49129. Januar 2016
@3 besser hätte man es nicht ausdrücken können. Ein dickes + von mir. Die Grenze gehört ganz klar auf 0,0 ‰ und zwar grundsätzlich und für alle. Weiß nicht was es da überhaupt für eine Diskussionsgrundlage zu geben könnte?
3skippybo29. Januar 2016
@1 wer mit Alkohol im Blut am Strassenverkehr teilnimmt ist ein Idiot,
2frank87929. Januar 2016
@1 Idiotentest ist nur die Umgangsspachliche Bezeichnung, korrekt heisst es Medizinisch Psychologische Untersuchung und wird auch vom Verkehrsgerichtstag so bezeichnet. In der Meldung ist die Bezeichnung Idiotentest vermutlich gewählt worden, um mehr Nutzer zum Anklicken anzuregen. Bisher gilt übrigens die gleiche Regelung, alerdings erst ab einer Grenze von 1,6 Promille.
1k1759529. Januar 2016
"...Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr zum Idiotentest.." SOSO. Diese Täter dürfen offenbar mit Idioten gleichgesetzt und so bezeichnet werden?