Es wird wahrscheinlich so wie immer laufen in den letzten Jahren. Der Empfehlung VGT wird gefolgt, es wird ein unscharfer Tatbestand formuliert, und die Gerichte müssen das dann ausbaden und die Aufgabe des Gesetzgebers zur Präzisierung übernehmen.
@3
: Na dann fangen wir doch damit an und definieren die beiden genannten Dinge schon mal als Grundlage (auf Glatteis durchdrehende Räder zählen nicht). Fällt Euch noch was ein?
Juristisch muss eine eindeutige Definition her, ja. Und das hier finde ich etwas überzogen?! "Und das Thema «Aggressivität im Straßenverkehr» soll auch in den schulischen Lehrplänen ein höheres Gewicht bekommen." - oder sind damit Fahrschulen gemeint?
@1
: ich denke, das ist dann eine Ermessensfrage nach gesundem Menschenverstand durch die Polizei. Unnötig durchdrehende Reifen, Kavaliersstarts und solche Sachen würde ich da mal dazu zählen.