Goslar (dpa)? Dieselfahrverbote sind nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte. Die Verbote schränkten viele Privatleute und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein, sagte Andreas Krämer von der […] mehr

Kommentare

7Han.Scha24. Januar 2019
@6 : Ich kenne leider keine neuen Messwerte aus Hamburg. Nur aus Oldenburg ist mir bekannt, dass ein hoher Wert gemessen wurde, als wegen eines Stadtmarathons gar keine KFZ fuhren. Und dass Raucher wesentlich höhere Konzentrationen an NOx einatmen, ohne umzufallen, weiß ja inzwischen fast jeder.
6stphnrei24. Januar 2019
@1 , hat es denn bei euch in Hamburg was gebracht ?
5Han.Scha24. Januar 2019
Derartige Kommentare liebe ich in diesem Forum. In meinem sonstigen "Dunstkreis" würde niemand auf die Idee kommen, solchen oberflächlichen Unfug zu äußern.
4Grisusu24. Januar 2019
Im Umkehrschluss wäre somit das Vergiften von Fußgänger und Radfahrer dann auch von diesen seltsamen "Grundrechte" gedeckt! Oder?
3deBlocki24. Januar 2019
Grundrechte? Echt jetzt? Die "garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit" ist doch gegeben... die Wahl seines Fortbewegungsmittels wählt jeder selbst.
1Han.Scha24. Januar 2019
Damit hätte er schon früher kommen sollen. Das Fahrverbot in Hamburg besteht schon seit Monaten.