@9
wieso wollen? Es ist erschreckend, wie weit gegangen wird, immer wieder - dabei ist das Entfernen der Stele mit dem Art. 20 GG eingeschnitzt in Berlin noch die kleinste Willkür, die aber öffentlich von der Polizei durchgeführt wurde
@7
dann war mein Argument aus einem anderen Zusammenhang betrachtet, wir bezeichnen uns als Demokratie, schützen aber eher die, die dem Volk dienen sollten
@4
, Du hast im Prinzip voll Recht. Die Widerstandspflicht schließt die Gewalt aus gutem Grund nicht aus! Nach dem zweiten Weltkrieg gab es diese Problematik allerdings nur einmal in der BRD. Am Tag "X" Anfang der 90'. Denn was willst Du machen, wenn die Regierung offensichtlich und offenkundig verfassungsfeindlich agiert? (wohlbemerkt ist bzw. war ; Urteil des BVerfG!")
Unser Recht kennt keinen Verfassungsschutzpräsidenten. Er bedient das, was wir zu Recht in den VSA als Heimatschutzbehörde ablehnen. Er befindet sich außerhalb des GG und nicht etwas Radikale.