@
1
Ist das so? Arbeitgeber dürfen nicht nach politischer Einstellung oder evtl. Parteizugehörigkeit fragen, da die politische Einstellung zur Privatsphäre gehört und nichts mit der beruflichen Qualifikation zu tun hat. Wenn ein Arbeitgeber diese unzulässige Frage stellt, darf der oder die Betroffene laut Bundesarbeitsgericht wahrheitswidrig antworten. Ausnahmen: Wenn man sich direkt bei einer Partei oder einer ihr nahestehenden Organisation bewirbt, kann die Parteizugehörigkeit relevant (2)