Berlin - Mehrere Verfassungsschutzbehörden warnen derzeit Firmen, die neu in die Rüstungsindustrie einsteigen wollen, vor drastischen Sicherheitsgefahren, vor allem durch Russland. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital unter Berufung auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Demnach ist […] mehr

Kommentare

3Sonnenwendevor 5 Stunden
(2) sein. Eine Kündigung ist nur bei einer politischen Betätigung möglich, die das Arbeitsverhältnis erheblich stört. Das kann bei verfassungswidrigen Parteien eine Rolle spielen. Aber die AfD ist (noch) nicht juristisch als verfassungswidrig gesichert, so dass auch das schwierig nachzuweisen sein dürfte.
2Sonnenwendevor 5 Stunden
@1 Ist das so? Arbeitgeber dürfen nicht nach politischer Einstellung oder evtl. Parteizugehörigkeit fragen, da die politische Einstellung zur Privatsphäre gehört und nichts mit der beruflichen Qualifikation zu tun hat. Wenn ein Arbeitgeber diese unzulässige Frage stellt, darf der oder die Betroffene laut Bundesarbeitsgericht wahrheitswidrig antworten. Ausnahmen: Wenn man sich direkt bei einer Partei oder einer ihr nahestehenden Organisation bewirbt, kann die Parteizugehörigkeit relevant (2)
1hichsvor 6 Stunden
Die Gefahr ist wirklich groß. Viele stellen keine Volkverräter der AfD und deren Wähler mehr an, die uns an Russland verraten würden.