
Hannover (dpa) - Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen ab. Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD
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