
Köln (dts) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Demnach war der Eilantrag erfolgreich, den die Partei Anfang Februar beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hatte. Darin hatte die AfD
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