Köln (dts) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Demnach war der Eilantrag erfolgreich, den die Partei Anfang Februar beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hatte. Darin hatte die AfD […] mehr

Kommentare

1hichs26. Februar 2019
"nichtöffentlicher Prüffall" klingt aber auch nicht gerade besser.