Köln - Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom Montag entschieden, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel ...

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