Berlin (dpa) - Der scheidende Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hat völliges Versagen der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Rechtsterrorismus und schwere Fehler in seinem Amt eingeräumt. Seine eigenen Mitarbeiter bezichtigte er am Donnerstag vor dem Neonazi-Untersuchungsausschuss des ...

Kommentare

(6) Bellze · 05. Juli 2012
@5: Hab nix gegenteiliges gesagt, oder? Wollte @2 nur ein bischen Beruhigen, weil ich sehr gegen dieses Agressive Verhalten bei den Kommentaren auf Klamm bin. @2: Hat folgendes geschrieben: "muss ja nicht gleich Vorruhestand bedeuten" und ich wollte mit meinem Kommentar nur darauf hinweisen das es aber nunmal genau so im Text steht. Grüße
(5) Die_Mama · 05. Juli 2012
@4: Ein Jahr vor seiner regulären Pensionierung. In wie weit das Einfluss auf seine Pension hat muss man abwarten.
(4) Bellze · 05. Juli 2012
@2: "Der 63-jährige hatte am Sonntagabend bei Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) um Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zum 31. Juli gebeten."
(3) yalle · 05. Juli 2012
Naja, grade die V-Leute haben sich in punkto Bekämpfung von Rechtsradikalen schon früher nicht mit Ruhm bekleckert, eher richtig blamiert. Ein Verbot der NPD ist ja auch vor einigen Jahren ausgerechnet an der unseriösen Arbeit der V-Männer gescheitert. Ich weiß nicht warum dort so dilletantisch gearbeitet wird. Wenn der dafür zuständige Untersuchungsausschuß des Bundestags eine so vernichtende Beurteilung abgibt, kann man das m.E. nur als absolut unseriös bezeichnen !
(2) Herzoegchen90 · 05. Juli 2012
Wie kommst du auf diese hirnrissige Aussage? Erstens Ermittlungen sind nicht immer fehlerfrei (auch wenn das was da beim VS gelaufen ist, echt großer Mist ist/war) und ein politisch notwendiger Rücktritt von einem wichtigen Amt muss ja nicht gleich Vorruhestand bedeuten. Zweitens, jenen, denen ein Disziplinarverfahren bevorsteht wegen bspw. der Aktenvernichtung können durchaus die Bezüge oder das Ruhegehalt gekürzt oder aberkannt werden.
(1) k2991 · 05. Juli 2012
noch ein wenig Stress vor dem wohlbezahlten Vorruhestand bei voller Vergütung auf Steuerzahlers Last.
 
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