Berlin - Im Fall Brosius-Gersdorf widerspricht SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). "Natürlich gibt es immer wieder Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag. Aber ehrlicherweise, es gibt auch Koalitionsverträge", sagte Wiese im Berlin Playbook Podcast ...

Kommentare

(6) Pontius · 14. Juli 2025
@5 die Farce ist vielmehr, dass hier die AfD als abseits der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als Lösung präsentiert wird. Übrigens hat die AfD auch kein Fünftel der Wahlberechtigten hinter sich gebracht, sondern nur 17.1% und belegt knapp über 24% der Sitze im Parlament.
(5) Devil-Inside · 14. Juli 2025
Das kommt davon, wenn man 1/5tel einfach mal so außen vor lässt, nur weil man bockig ist. Dann muss man eben auch mit der Zitrone der vielen Meinungen leben. Dann ist so ein Vertrag maximal ne Absichtserklärung, die aber eben keine festen Entscheidungen definiert. Die SPD wurde nicht umsonst von der Wählerschaft abgestraft für ihre Regierungszeit. Und nun ist die doch wieder am Drücker...Was für ne Farce.
(4) Folkman · 14. Juli 2025
@3 : Als Juniorpartner hat die SPD nix zu wollen, gefälligst die Klappe zu halten und sich bis zur Erkenntlichkeit zu verbiegen, damit die CxU glänzen kann. Hat doch die FDP auch gemacht in der Ampel, wir erinnern uns. Außerdem ist die SPD sowieso an allem schuld, und wenn nicht, wird es entsprechend umgedeutet. Erleben wir in den Kommentaren hier gerade wieder sehr anschaulich...
(3) Pontius · 14. Juli 2025
Pöse SPD, warum soll sich die Union nur an Koalitionsabsprachen halten...
(2) Panoptikum · 14. Juli 2025
Es gibt aber auch eine Fraktionsdisziplin und das ist keine neue Erfindung der SPD. Wenn immer nur das Gewissen entscheidet, werden Mehrheiten und Verlässlichkeit schwinden. Ich möchte gerne Merz, Spahn, Linnemann und co sehen, wenn das andersherum wäre. Merz: Sie haben ihre Partei nicht im Griff! So oder ähnlich würde die Union reagieren.
(1) tchipmunk · 14. Juli 2025
Sehr befremdlich, wie hier die SPD grundlegende Wahlprinzipien aushebeln will. Es gilt immer noch der Grundsatz der freien Wahl, bei der kein Druck ausgeübt werden darf, erst recht nicht bei solchen Gewissensentscheidungen wie dieser.
 
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