Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht zweifelt daran, dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Rechte der NPD durch ein Zeitungsinterview verletzt hat. Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Dienstag deutlich. So stellte die Mehrheit der Richter viele ...

Kommentare

(10) k293295 · 23. Juli 2014
@7: Nö, sie muß sich nicht zurückhalten. Gauck hat neulich erst höchstgerichtlich bestätigt bekommen, daß er die Rechten als "Spinner" bezeichnen darf. Dagegen ist Schwesig doch regelrecht freundlich und höflich im Umgangston gewesen. Aber die NPD muß natürlich nach jedem Strohhalm greifen, um in die Schlagzeilen zu kommen. Ist billiger, als durch Radau-Plakate aufzufallen, zumal ihnen wohl auch schon die Plakat-Kleber ausgehen.
(9) Folkman · 23. Juli 2014
@7: Seit wann müssen Amtsträger neutral sein? Nicht mal Gauck ist das... Was sie sagt, ist einfach freie Meinungsäußerung. Überleg' mal, wie oft Die Linke schon Grund zum klagen gehabt hätte, wenn man die Denunzierungen und Diffarmierungen - auch immer von Ministern - gegen sie zusammenzählt. Ich fürchte, in dem Fall würdest du nicht so argumentieren (kommt also sehr auf die Partei an). Die NPD hat für mich schlicht Langeweile und nicht mehr alle Tassen im Schrank...
(8) Perlini · 22. Juli 2014
@7 Da jeder das Recht hat zu klagen, dann bedeutet es ja auch dass jeder schwachsinnige Klagen einrichen kann. Darum geht es doch. Warum Amstinhaber (im Wahlkampf) in Zurückhaltung üben soll, erschließt sich mir nicht. Dann dürfte er/sie sich nicht kritisch über die Opposition äußern. Und Amtsinhaber sind z.B. auch Bürgermeister. Gilt das auch für sie?
(7) Chris1986 · 22. Juli 2014
@6 Keiner hat gesagt, dass die Richter der Klage zustimmen müssen aber dennoch hat jeder das Recht eine Klage einzureichen und da unsere Gesetze nunmal eine gewisse Neutralität von hohen Amtsinhabern fordern muss sich auch eine Frau Schwesig in Zurückhaltung üben wenn denn unsere Richter ihre Aussage entsprechend werten. Was man zur Qualität des SPD-Wahlkampfes sagen sollte wenn die oberste Priorität sein soll zu verhindern, dass andere nicht gewählt werden, stelle ich mal so in den Raum.
(6) Perlini · 22. Juli 2014
@2 In einer Demokratie und in einem Rechtsstaat muss ein Gericht nicht jede Klage annehmen. Muss man das bei der Äußerung Schwesig wirklich machen? Soll man wirklich darüber diskutieren, ob sie so etwas - also eine Meinungsäußerung - nicht (im Wahlkampf) machen darf, weil sie eine Ministerin ist? Soll man deshalb die freie Meinungsäußerung eingrenzen? Kann man doch als schwachsinnig betrachten, oder?
(5) Redigel · 22. Juli 2014
@1: Sry, so gern ich die Rechten als totale Dummköpfe abstempeln will, so gibt es ja noch die - in meinen Augen - gefährlicheren studierten Rechten. Anwälte, Steuer- und Unternehmensberater uvm. Genau die kann man nicht so einfach ignorieren, denn die haben Knete, sind auf ihrem Fachgebiet nicht blöd, und denen wird allein deswegen sogar von den totalen Dummköpfen gerne zugehört. Da muss man stoisch nicken und dann entkräften...
(4) MaypozAngeloz · 22. Juli 2014
Kann trotzdem nicht ganz verstehen, warum sie nicht ihre eigene Meinung bezüglich der NPD äußern dürfen sollte.
(3) RondellBeene · 22. Juli 2014
@2 Herrlich :)
(2) Chris1986 · 22. Juli 2014
@1 Oder du weil du den Grundsatz der Demokratie und eines Rechtsstaates nicht verstanden hast?
(1) k78544 · 22. Juli 2014
Ich frag mich gerade, wer schwachsinniger ist. Die NPD, weil sie die Klage einreicht, oder die Richter, weil sie sich tatsächlich damit auseinandersetzen. (Kopfschüttel)
 
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