Karlsruhe (dpa) - Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heute verkündeten Urteil ...

Kommentare

(3) Kioto66 · 18. Juli 2018
Wenn ein Freizeitpark meinetwegen immer 150€ Eintritt Kassieren würde, egal ob jemand alleine kommt oder die Gruppe aus 10 Personen bestehen würde. Was meint ihr wie schnell da ein Richter sagen würde, dass solche Pauschalisierungen nicht erlaubt sind. Wenn mir eine Müllfirma gehören würde müssten ab jetzt alle den Höchstbetrag zahlen, unabhängig von der Größe der Tonne. Strom kostet ab jetzt auch für jeden das selbe! Ach ne zum Glück gibt es da ja noch Konkurrenz. Aber war mir irgendwie klar.
(2) rop · 18. Juli 2018
@1 Mit Deinem Link verweist Du sehr richtig auf das breit gefächerte Angebot. Du bist eben nicht darauf angewiesen, Dich nur von seichter Unterhaltung berieseln zu lassen, sondern kannst Dich eben doch informieren und zum Nachdenken anregen lassen. Deine Meinung paßt irgendwie nicht zu Deinem Argument!
(1) k255751 · 18. Juli 2018
Hat jemand was anderes erwartet? Im Großen geht die Abzocke im Ganzen weiter. Im Kleinen machen wir ein paar kosmetische Veränderungen. Der aufgeblähte Apparat muß ja am Leben gehalten werden. Grundversorgung mit Krimis und anderer seichter Unterhaltung rund um die Uhr - nach dem Motto steter Tropfen höhlt den Stein - gewöhnt dem Bürger das Nachdenken schon ab. <link>
 
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